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Schräge Stellung – 斜行 (xíe xíng)

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Schräge Stellung – 斜行 (xíe xíng; walk diagonally)
Vom weißen Kranich (Gans) aus dreht die Hüfte nach links und die Arme folgen der Drehung. Die Hüfte wird dann nach rechts gedreht und es erfolgt ein Sinken. Gleichzeitig geht der rechte Arm hinunter im Bogen rechts neben dem Körper und der linke Arm rotiert, streckt sich (natürlich nie ganz durch strecken) und kommt im bogen (Handfläche nach oben zeigend) – nach oben. Die Zehen des rechten Fußes drehen nach außen. Es erfolgt ein Gleitschritt mit dem linken Bein nach vorne links.
Gleichzeitig wird nun:

  • das Gewicht nach vorne verlagert, auf das linke Bein
  • die Hüfte dreht nach links und der Körper beugt sich Richtung linkes Knie
  • die rechte Hand kommt von hinten hoch (Handfläche oben) und wird neben den Kopf hin geführt (blick auf die rechte Hand; manche Autoren reden auch von einem Blick auf die linke Hand, sobald diese das Gesichtsfeld, bei nach vorne gerichteten Kopf, erreicht hat, aber Chen Xiao Wang blickt ebenfalls zur rechten Hand, wie im Video unten zu erkenne ist)
  • die linke Hand dreht und sinkt zu einem horizontalen Unterarm, wobei der Ellbogen zum linken Knie geführt wird

Auch während der Beugung (in der Hüfte; Kua) soll der Rücken gerade bleiben.

Die linke Hand wird zur Hackenhand (Peitschenhand), wenn sie vor dem linken Knie vorbei kommt. Der Körper wird aufgerichtet, die linke Hüfte kommt nach oben und der linke Arm wird weiter gestreckt. Die rechte Hand zuerst noch Richtung linke Schulter weiter geführt und dreht dann zu einem öffnenden Bogen nach außen und hinten. Die linke Hand bleibt in ihrer Position – sinken der Ellenbogen; Dantian, Gewicht, wodurch die rechte Hand etwas aufgestellt wird. Die Arme sind etwa in Richtung der Oberschenkel und der Blick ist geradeaus.

Quellen und Links:
Old Frame, First Form
Old Framne Chen Family Taijiquan von Mark Chen
Shu Jian
Perform

Gewinner des zweiten Programmierwettbewerbs

Den ganzen Originalartikel können Sie hier lesen: Gewinner des zweiten Programmierwettbewerbs

Der am 27. September 2009 gestartete zweite freiesMagazin-Programmierwettbewerb wurde am 13. Dezember wie geplant beendet. Zahlreiche Vollzeit- und Hobby-Programmierer haben sich hingesetzt und eine KI (Künstliche Intelligenz) für den kleinen Roboter geschrieben, der sich durch eine Fabrikhalle kämpfen muss. Heute werden die Gewinner bekannt gegeben.

…..

Abschluss

Alle KIs stehen unter einer freien Lizenz und können über den FTP-Server heruntergeladen werden. Dort findet man auch die ausführlichen Ergebnisse als OpenDocument und die Spielbretter mitsamt der vorberechneten Kartenstapel. Die Spielprotokolle sind aber zu groß, um sie selbst gepackt zum Download anbieten zu können.

Abschließend bedanken wir uns bei allen, die am Wettbewerb teilgenommen haben und diesen dadurch erst ermöglichten.

In der kommenden Ausgabe von freiesMagazin, die am Sonntag, den 10. Januar 2010, veröffentlicht wird, können Sie weitere ausführliche Details zum Wettbewerb und dessen Auswertung nachlesen.

… weiter lesen

Die Rettung des Internets ist für mich beendet

Denn ich bin sehr enttäuscht über die Ansätze, die ich dazu gelesen habe und halte diese Ansinnen eher für Versuche zur Zerstörung des Internets, als für eine Rettung. Illegalen Machenschaften Vorschub leisten führt sicher nicht zur erträumten Freiheit. Ich denke, der PC, auf dem die Autoren solch unglaublich naiven Geschichten verfassen gehört längst dem, der das Rootkit installiert hat.
Ich lasse dieses Thema nun wieder anderen über, zum Beispiel den Piraten an der somalischen Küste und schließe mit meiner Meinung, die ich vorhin gerade geäussert habe:
Nur wer seine Grenzen kennt ist wirklich frei. In diesem Sinne brauchen wir endlich Grenzen, damit sich der Sumpf illegaler Machenschaften nicht zügellos über filesharing systeme, illegale Server, anonyme Proxies, ungesicherte WLAN-Router und gehackte Rechner ausbrteiten kann. Oft können Rechner ohne weiteres missbraucht werden, sie bieten sich sogar dazu an und müssen also gar nicht wirklich gehackt werden, besonders dann, wenn eine illegale Raubkopie als Betriebssystem verwendet wird und die übrige SW auch über ein illegales filesharing system, einer illegalen Seite, samt crack bzw. serial bezogen wird.
Dazu empfehle ich: Wechseln Sie zu Linux, aber das ist eigentlich ein anderes Thema, obwohl ein sicheres OS mehr zur Rettung des Internets beitragen könnte, als die ganzen Vorschläge zusammen, die ich bis jetzt gehört habe. Doch von sinnvollen Maßnahmen will man offensichtlich nichts wissen, sonst wären dank Open und GnuPG längst alle Emails digital signiert und dank Linux und BSD alle Viren eliminiert und für die übrige SW bräuchten die Leute auch kein fs und illegale Server, sondern lediglich auf “installieren” klicken.
Umfrage:

Das Internet muss gerettet werden

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Uni erforscht Kinderporno im Internet

Den ganzen Originalartikel können Sie hier lesen: Uni erforscht Kinderporno im Internet
Hier ein Zitat aus oben genannten Artikel:


Jetzt endlich kommt man auf die Idee, mal erforschen zu lassen, was da eigentlich los ist, im Internet. Das niedersächsische Innenministerium hat bei der Uni Hannover eine Studie in Auftrag gegeben (bundesweit die erste ihrer Art), die den Handel mit Kinderpornografie im Internet erforschen soll. Erste Ergebnisse sollen zur CeBIT im Frühjahr 2010 vorliegen.
Und wir können es uns jetzt nicht verkneifen, noch mal darauf hinzuweisen, dass all die von Ursula von der Leyen angeführten “Zahlen und Fakten” erstunken und erlogen waren. Und jeder, der regelmäßig im Internet surft, wusste es längst: Das zweifellos im Einzelfall tragische Problem wird, was Quantität und Kommerzialität angeht, maßlos überbewertet, und von einigen konservativen Politikern zur gezielten Hetzkampagne gegen ein freies Internet aufgeblasen.

Das ist auch mit Verbrechen in der realen Welt so, oder verkehrt der Autor obiger Zeilen etwa vorwiegend mit kriminellen Verbrechern? Aber nur weil ich im Alltag selten einen Kinderschänder oder Mörder begegne und wenn, dann erkenne ich ihn vermutlich nicht, deshalb kann man doch nicht die Gesetze über Bord werfen und behaupten, es gibt keine Bösen, oder nur ganz wenige die nicht ins Gewicht fallen, also wollen wir die totale, unkontrollierte Freiheit in unserem Paradies. So etwas engstirniges habe ich selten zuvor gehört und gelesen. Abgesehen davon, wird die Studie vermutlich ohnehin das ergeben, was der Auftraggeber bestellt und bezahlt hat, oder?

Ich bin auch für die Rettung des Internets, aber ich denke dazu müssten dringend Gesetze erlassen werden und in internationaler Zusammenarbeit dafür gesorgt werden, dass diese auch eingehalten werden. Sonst wird es den Behörden über kurz oder lang nicht erspart bleiben, die totale Zugangskontrolle zu erzwingen, denn auf das Internet will und kann unsere Gesellschaft sicher nicht mehr verzichten. Den Kriminellen und Verbrechern sollten wir es aber auch nicht überlassen, daher sind für die Nutzung neuer Technologien neue Gesetze und neue Kontrollen dringend nötig, ganz genau so, wie im realen Leben auch. Die virtuelle, digitale Welt muss der realen Welt näher kommen (angepasst werden), will man sie sinnvoll nutzen und nicht umgekehrt, sonst landen wir in einem chaotischen, anarchistischem Desaster und die vermeintliche Freiheit wird uns zum Verhängnis. Nur wer seine Grenzen kennt ist wirklich frei. In diesem Sinne brauchen wir endlich Grenzen, damit sich der Sumpf nicht zügellos über filesharing systeme, illegale Server und gehackte Rechner (oft können Rechner ohne weiteres missbraucht werden, bieten sich sogar dazu an und müssen also gar nicht wirklich gehackt werden) ausbrteiten kann.

BGH stärkt Online-Archiven den Rücken

Den ganzen Originalartikel können Sie hier lesen: BGH stärkt Online-Archiven den Rücken
Hier ein Zitat aus oben genannten Artikel:

Auslöser war die Klage der Sedlmayr-Mörder (1993 +), die ihre Resozialisierung durch Namensnennung in Internet-Archiven gefährdet sahen und damit begonnen hatten, Archive reihenweise zu verklagen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied jetzt als höchstrichterliche Instanz, dass die Namensnennung zulässig sei. Hier stichwortartig seine Begründung:
Das regelmäßig “Bereinigen” von Archiven sei ein unverhältnismäßig hoher Aufwand, der solche Informationsangebote unmöglich machen bzw. zu starker Reduktion führen würde.
Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse, zeitgeschichtliche Ereignisse recherchieren zu können. Hier hat die Informationsfreiheit Vorrang vor dem Persönlichkeitsschutz.

Tolle Sache, wenn die Information wichtiger wird als die Person, gratuliere.