Frau droht Steinigung

Sakineh Mohammadi war am 15. Mai 2006 schuldig befunden worden, eine “unerlaubte Beziehung” mit zwei Männern geführt zu haben. Das Strafmaß wurde auf 99 Peitschenhiebe festgesetzt. Anschließend beschuldigte man sie zusätzlich in einem anderen Prozess des “Ehebruchs”. In diesem Verfahren war ein Mann angeklagt, ihren Ehemann getötet zu haben. Sakineh Mohammadi zog in diesem Prozess das “Geständnis” zurück, das sie während der Verhöre vor Beginn des Verfahrens abgelegt hatte. Sie gab an, zu dem “Geständnis” gezwungen worden zu sein und bestritt, dass sie “Ehebruch” begangen habe. Zwei der fünf RichterInnen erklärten sie für unschuldig. Sie wiesen darauf hin, dass sie bereits ausgepeitscht worden sei und fügten hinzu, dass sie in dem Verfahren gegen Sakineh Mohammadi den nötigen Nachweis über den “Ehebruch” nicht gefunden hätten. Doch die drei anderen RichterInnen, einschließlich des Vorsitzenden erklärten sie für schuldig und zwar auf Grundlage der “Erkenntnisse des Richters”. Dies ist eine Bestimmung im iranischen Strafrecht, derzufolge RichterInnen nach eigenem Ermessen und willkürlich entscheiden können, ob eine angeklagte Person schuldig ist, selbst wenn für einen Schuldspruch keine eindeutigen und zwingenden Beweise vorliegen. Da drei der fünf RichterInnen Sakineh Mohammadi für schuldig erklärt hatten, wurde sie zum Tode durch Steinigung verurteilt….

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